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Direktion für kommunale Finanzen
Die Direktion für kommunale Finanzen ist im Allgemeinen für die Überwachung und Entwicklung der Finanzen im kommunalen Sektor zuständig. Darüber hinaus kontrolliert sie die Haushalte aller kommunalen Einrichtungen, die dem Minister für innere Angelegenheiten zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden.
Die Direktion für kommunale Finanzen überwacht die Entwicklung der allgemeinen Einnahmen der Gemeinden. Die nicht zweckgebundenen Einkünfte sind die Haupteinnahmen der Gemeinden und gewährleisten ihre finanzielle Unabhängigkeit. Diese Einnahmen setzen sich aus den Einnahmen des Fonds für die globale Ausstattung der Gemeinden („fonds de dotation globale des communes, FDGC“), der direkten Beteiligung der Gemeinden an den Einkünften aus der kommunalen Gewerbesteuer (ICC), sowie der Grundsteuer zusammen. Die Direktion für kommunale Finanzen befasst sich auch mit Fragen der lokalen Besteuerung, der kommunalen Taxen und Gebühren, sowie dem Schuldenstand der Gemeinden.
Finanzhilfen für kommunale Infrastrukturen
Die Direktion für kommunale Finanzen bearbeitet auch Anträge auf Finanzhilfen der Gemeinden für Investitionen in grundlegende öffentliche Infrastrukturen: Grundschulen, Rathäuser, Gebäude für den technischen Bereich, Feuerwehr- und Rettungszentren der Kategorien 1-2bis, kommunale Infrastrukturen für Trinkwasserversorgung, Friedhöfe und öffentliche Plätze.
Gemeinden, deren Gemeinderat ein solches Projekt gestimmt hat, übermitteln dem Ministerium für innere Angelegenheiteneinen Antrag auf Unterstützung.
Die Höhe der Beihilfen variiert basierend auf der finanziellen Grundlage der Gemeinde und wird in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt. Eine erste Rate wird bei Beginn der Arbeiten ausgezahlt, welche je nach den verfügbaren Haushaltsmitteln einen Höchstbetrag von bis zu 80% ausmachen kann. Die restlichen 20% werden nach Vorlage der Endabrechnung der Arbeiten gezahlt.