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Generaldirektion für zivile Sicherheit
Die Generaldirektion für zivile Sicherheit ist für die Koordinierung der Rettungsdienste auf ministerieller Ebene zuständig. Sie arbeitet eng mit dem Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungsdienst „CGDIS“ zusammen, der durch das geänderte Gesetz vom 27. März 2018 über die Organisation der zivilen Sicherheit geschaffen wurde, und für die Organisation und die operationelle und territoriale Verwaltung der Rettungsdienste auf nationaler Ebene zuständig ist, sowie unter der Aufsicht des für die zivile Sicherheit zuständigen Ministers steht, derzeit der Minister für innere Angelegenheiten.
Die Generaldirektion für zivile Sicherheit ist zuständig für:
- die Ausarbeitung des nationalen Plans zur Organisation der Rettungsdienste (PNOS);
- die Erteilung von ministeriellen Genehmigungen für Ausbildungseinrichtungen im Rettungswesen und für Rettungsverbände und -organisationen, die im Zivilschutz tätig sind;
- die inhaltliche Ausrichtung und Programme der Rettungsausbildung, die für die Mitarbeiter des CGDIS und die Ausbildungsorganisationen verbindlich sind;
- den Vorsitz und die Koordinierung der nationalen Plattform für Katastrophenvorsorge;
- die internationalen Beziehungen im Bereich der zivilen Sicherheit, einschließlich der Verhandlungen auf EU-Ebene, die zu europäischen Verordnungen und Richtlinien führen, die Ausarbeitung und Unterzeichnung bilateraler Abkommen oder auch die Pflege regelmäßiger Kontakte mit benachbarten und europäischen Ländern zur Verbesserung und Förderung der grenzüberschreitenden Beziehungen im Bereich des Rettungswesens.
Auf der Grundlage des oben genannten Gesetzes vom 27. März 2018 trägt der Minister, der für die zivile Sicherheit zuständig ist, auch die Verantwortung für den Einsatz der spezialisierten Interventionsgruppe (GIS) für humanitäre Einsätze (Humanitarian Intervention Team) des CGDIS, und erteilt somit, nach Anhörung des Ministers für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten, den Einsatzbefehl für diese Einsätze.