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Direktion für kommunale Angelegenheiten
Die Aufgaben der Direktion für kommunale Angelegenheiten (DAC) umfassen die:
- Administrative Aufsicht über die Entscheidungen der Gemeinden, Gemeindesyndikate und öffentlichen Einrichtungen, die unter der Aufsicht der Gemeinden stehen, insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Gemeindeverordnungen;
- Gemeindepersonal;
- Öffentliches Auftragswesen;
- Immobilientransaktionen;
- Vereinbarungen und Mietverträge.
Die Direktion bietet in diesen Bereichen ebenfalls Beratungen für den Gemeindesektor an.
- Organisation von Eignungs-, Zulassungs- und Beförderungsexamen im kommunalen Sektor sowie gegebenenfalls die zugehörigen Fortbildungen;
- Rechtsberatung der Gemeinden;
- Verwaltung der Beschwerden gegenüber Gemeindeautoritäten;
- Organisation von Wahlen (allgemeine Gemeindewahlen, Nachwahlen, Wahlen nach Auflösung des Gemeinderates), Verwaltung der Änderungen in der Zusammensetzung der Gemeindeorgane (Rücktritte, Ernennungen, Vereidigungen, Anschreiben von Nächstgewählten), und der Misstrauensanträge;
- Unterstützung von Gemeinden im Rahmen eines Fusionsprojekts;
- Abstimmung mit den Sozialpartnern der kommunalen Ebene.