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Gemeindefusionen
Gemeindefusionen stellen eine Möglichkeit dar, ganz konkrete Ziele im Interesse der Gemeinden und ihrer Bürger zu erreichen. Welche konkreten Vorteile kann eine Fusion einer Gemeinde bringen?
Die Vorteile einer Fusion
Zu den Vorteilen einer Fusion gehören insbesondere die:
- Bereitstellung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen in allen Gemeinden des Landes;
- Verbesserung der Effizienz und der Möglichkeiten, wie Missionen umgesetzt werden können, insbesondere durch eine stärkere und professionellere lokale Verwaltung in den verschiedensten Bereichen;
- Professionalisierung der politischen Mandate zu ermöglichen;
- Stärkung der kommunalen Autonomie;
- Vermeidung des Kontrollverlustes der Verwaltung von bestimmten interkommunalen Projekten und die Förderung einer direkteren und transparenteren Verwaltung;
- Verbesserung der regionalen Entwicklung;
- Stärkung der lokalen Demokratie und der politischen Transparenz;
- Steigerung der administrativen und finanziellen Effizienz der Gemeinden;
- Mittelfristige Schaffung von Skaleneffekten und von finanziell stärkeren und stabileren Gemeinden.
Die kommunalen Entscheidungsträger von bereits fusionierten Gemeinden haben in Gesprächen insbesondere folgende Vorteile hervorgehoben:
- Eine qualitative Verbesserung der Funktionsweise der kommunalen Dienstleitungen durch den Ausbau der administrativen und technischen Dienste;
- Synergien, die das Anbieten neuer Dienstleistungen bzw. eine stärkere Spezialisierung der bestehenden Aufgaben ermöglichen;
- Eine Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinde, welche es ermöglicht, der Bevölkerung zusätzliche Dienstleistungen anbieten zu können;
- Eine neue Dynamik in den beratenden Ausschüssen und Ortsverbänden;
- Eine Stärkung der kommunalen Autonomie.
Der Fusionsprozess
Jeder Fusionsprozess ist einzigartig.
Es gibt kein vorgegebenes Verfahren, dem alle Fusionsprozesse folgen, doch bestimmte Etappen müssen von allen Gemeinden, die fusionieren wollen, zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden. Zweck dieses Kapitels ist es, diese Etappen zu beschreiben und die Gemeinden bei der Durchführung zu unterstützen.
Um den Fusionsprozess angebracht zu strukturieren und sicherzustellen, dass kein Schritt vergessen wird, ist eine Retroplanung für den erfolgreichen Abschluss eines Fusionsprojekts unerlässlich.
Ab der Verabschiedung der offiziellen Absichtserklärung zur Fusion dauert es im Prinzip 12 bis 18 Monate, bis eine Fusion Realität wird. Daher sollte das kommunale Referendum über die Fusion idealerweise ein Jahr vor dem geplanten Inkrafttreten der Fusion stattfinden.
Der Organisationsprozess des Referendums sollte daher mindestens 3 Monate vor dem geplanten Datum des Referendums eingeleitet werden, um die im geänderten Wahlgesetz vom 18. Februar 2003 festgelegten Fristen, insbesondere bezüglich der Erstellung der Wahllisten sowie der Briefwahl, einzuhalten.
Der Fusionsprozess gliedert sich in drei verschiedene Phasen:
Die Vorbereitungsphase
Die Initiative, möglichen Fusionsgespräche aufzunehmen, geht meistens vom Bürgermeister oder dem Schöffenrat aus.
In diesem Stadium kann es sinnvoll sein, eine vorläufige Analyse der Vor- und Nachteile einer Fusion für die Gemeinde durchzuführen. In der Praxis hat sich eine solche Analyse in einigen Gemeinden als überflüssig erwiesen, da der Wille oder sogar die Notwendigkeit zur Fusion eindeutig waren.
Dasselbe gilt für die Identifizierung eines oder mehrerer potenziellen Fusionspartner: die bestehende interkommunale Kooperation ist manchmal schon so eng, dass sich diese Frage gar nicht mehr stellt.
Bestehen diesbezüglich jedoch Fragen oder gar Zweifel innerhalb des Gemeinderats empfiehlt sich eine gründliche Voranalyse.
Im Prinzip deckt diese Analyse zwei Bereiche ab:
- die aktuellen Stärken und Schwächen der Gemeinde, auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der aktuellen Situation (Qualität und Anzahl der angebotenen Dienstleistungen für die Bevölkerung, Zustand und Verfügbarkeit der Infrastrukturen, usw.), der Möglichkeiten und Risiken, denen sie sich in Zukunft stellen muss (Entwicklungspotenzial, Positionierung in der Region, usw.), und des zu erwartenden Ergebnisses einer möglichen Fusion;
- eine Evaluation der potenziellen Fusionspartner.
Die Verfahrensphase
In dieser Phase werden die einzelnen Verfahrensschritte durchlaufen, die die Gemeinden zur Umsetzung ihres Fusionsprojektes umsetzen müssen.
- Beschlüsse der Gemeinderäte zur Durchführung von Sondierungsgesprächen
- Übermittlung des Beschlusses an den Minister für innere Angelegenheiten zur Kenntnisnahme
- Gemeinsame Analyse der Vor- und Nachteile einer Fusion
Möglicherweise Konsultation der beratenden Kommissionen, örtlichen Vereine oder der Bevölkerung (Arbeitsgruppen, Workshops, Umfragen, usw.) - Definition gemeinsamer Zukunftsprojekte und einer gemeinsamen Identität
Politische und administrative Organisation der neuen Gemeinde: Name, Wappen, Personalstruktur, Verwendung des finanziellen staatlichen Zuschusses, Zusammenstellung des zukünftigen Schöffen- und Gemeinderates, Wahlsystem, Übergangsphasen, usw. - Absichtserklärungen zur Fusion der Gemeinderäte
- Übermittlung des Beschlusses an den Minister für innere Angelegenheiten zur Kenntnisnahme
- Übermittlung des Beschlusses an den Minister für innere Angelegenheiten zur Kenntnisnahme
- Ausarbeitung des Fusionsabkommens zwischen dem Staat und den Gemeinden
- Unterzeichnung des Abkommens durch den Minister für innere Angelegenheiten und die Schöffenräte
- Ausarbeitung eines Vorentwurfes des Fusionsgesetzes durch den Minister für innere Angelegenheiten
- Beschlüsse der Gemeinderäte zur Organisation eines Referendums
- Übermittlung des Beschlusses an den Minister für innere Angelegenheiten zur Kenntnisnahme
- Übermittlung des Beschlusses an den Minister für innere Angelegenheiten zur Kenntnisnahme
- Präsentation des Fusionsprojekts und Kommunikation mit der Bevölkerung
Broschüren, Informationsversammlungen, soziale Netzwerke, usw. - Referendum
- Beschlüsse der Gemeinderäte zur Annahme von:
- der Fusion
- dem Fusionsabkommen
- dem Vorentwurf des Fusionsgesetzes- Übermittlung der Beschlüsse an den Minister für innere Angelegenheiten zur Kenntnisnahme
- Einbringung des Fusionsgesetzes in die Abgeordnetenkammer durch den Minister für innere Angelegenheiten
- Abstimmung in der Abgeordnetenkammer und Veröffentlichung des Fusionsgesetzes
- Inkrafttreten der Fusion
zum im Fusionsgesetz festgelegten Zeitpunkt
Beschlüsse der Gemeinderäte zur Durchführung von Sondierungsgesprächen
Der Gemeinderat kann den Schöffenrat beauftragen, Sondierungsgespräche mit der oder den Partnergemeinden zu führen.
Auch wenn dies nicht unwiderruflich bedeutet, dass die Gemeinden fusionieren werden, drückt der entsprechende Beschluss den starken Willen des Gemeinderats aus, den Fusionsprozess einzuleiten. Obwohl die Einstimmigkeit des Gemeinderats nicht erforderlich ist, ist es für die Weiterführung des Projektes trotzdem von Vorteil, wenn der Beschluss von einer großen Mehrheit der Ratsmitglieder unterstützt wird.
Die potenzielle(n) Partnergemeinde(n) entscheiden ebenfalls über die Durchführung von Sondierungsgesprächen.
Es hat sich in der Praxis als wesentlich erwiesen das Personal der Gemeinden bereits in dieser Phase zu informieren und mit einzubeziehen, insbesondere um Befürchtungen hinsichtlich ihrer künftigen Beschäftigungssituation zu klären.
So kann das Gemeindepersonal bereits zu diesem Zeitpunkt aktiv am Fusionsprozess teilnehmen und ihre Kenntnisse über die Besonderheiten der Gemeinde einbringen.
Gemeinsame Analyse der Vor- und Nachteile einer Fusion
Sobald die Beratungen über die Durchführung von Sondierungsgesprächen abgeschlossen sind, wird eine gemeinsame Analyse der Vor- und Nachteile einer Fusion der betroffenen Gemeinden durchgeführt.
Es gibt hierfür keine standardisierte Vorgehensweise. Zwei mögliche Szenarien können bestehen:
· Es existieren bereits einheitliche Ansichten über die Vorzüge eines Zusammenschlusses zwischen den Gemeinderäten. In diesem Fall kann eine zusammenfassende Analyse der wichtigsten Elemente einer Fusion ausreichend sein.
· Wenn jedoch mehrere Mitglieder der Gemeinderäte unentschlossen oder zögernd angesichts einer Fusion sind, empfiehlt sich eine detaillierte Analyse der Vor- und Nachteile.
Definition gemeinsamer Zukunftsprojekte und einer gemeinsamen Identität
Ein Zusammenschluss von Gemeinden ist eine einzigartige Gelegenheit, neue Projekte im Interesse der Bürger zu starten. In dieser Phase werden die gemeinsamen Zukunftspläne für die neue Gemeinde erstellt.
Es empfiehlt sich, dass die interkommunalen Treffen regelmäßig, nach einem festgelegten Zeitplan, und mit einer klar definierten Tagesordnung stattfinden. Diese Sitzungen werden in der Regel von Schöffenräten vorbereitet und bei Bedarf von externen Sachverständigen (Ministerium für innere Angelegenheiten, SYVICOL oder anderen) begleitet.
Bei bestimmten Aspekten der Fusion kann es schwierig sein, eine Einigung zwischen Gemeinden zu finden (z.B. der Name der zusammengeschlossenen Gemeinde, der Sitz des zukünftigen Gemeindehauses und seiner möglichen Nebengebäude, die Verteilung der Sitze im Gemeinderat, Zuweisung bestimmter wichtiger Mitarbeiter, durchzuführende Projekte und deren möglicher Standort, usw.). Die Herausforderung besteht darin, Lösungen zu finden, die für alle akzeptabel sind.
Name, Sitz und Wappen der neuen Gemeinde
Wie bereits erwähnt, können die Diskussionen über den zukünftigen Sitz, den Namen oder das Wappen der neuen Gemeinde sowohl mühsam und langwierig, als auch von Anfang an eindeutig und entsprechend einfach sein.
Die Gemeinden müssen einen Sitz für die neue Gemeinde bestimmen, welcher im Fusionsgesetz festgeschrieben wird. Es ist jedoch durchaus möglich, in den ehemaligen Gemeindehäusern bestimmte Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.
Der Name sollte es den Bürgern ermöglichen, sich mit der neuen Gemeinde zu identifizieren. Bei den bisherigen Fusionen waren die Gemeinden bestrebt, einfache Namen zu wählen, die leicht zu merken und zu kommunizieren waren. Einige Gemeinden haben den Namen einer der ehemaligen Gemeinden behalten oder beide Namen kombiniert, andere haben sich für einen Ortsnamen oder ein gemeinsames geografisches Merkmal (Tal, Hügel, Fluss usw.) entschieden.
Eine fusionierte Gemeinde kann entweder ein neues Wappen erstellen oder die bestehenden Wappen der ehemaligen Gemeinden beibehalten. Im Falle der Schaffung eines neuen Wappens müssen die Gemeinden einen Antrag bei der dem Staatsministerium unterstellten staatlichen Heraldikkommission stellen, die das neue Wappen genehmigen und registrieren muss.
Neben dem Wappen kann eine Gemeinde sich natürlich ebenfalls ein offizielles Logo zulegen - eine Option, für die sich immer mehr Gemeinden entscheiden.
Verwaltungsorganisation und Dienstleistungen der neuen Gemeinde
Die Verwaltungsorganisation der neuen Gemeinde ist eine Möglichkeit, eine tiefgreifende Reflexion über die Festlegung, Organisation und Ausstattung der zukünftigen Dienstleistungen der Gemeinde zu führen. Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten: Verlängerung der Öffnungszeiten der Gemeindeämter, Personalverstärkung, Neuorganisation des technischen Dienstes, neue Ansätze zur Instandhaltung der Infrastrukturen, Schaffung neuer Dienstleistungen (Wohnungsamt, Öffentlichkeitsarbeit, usw.).
Es liegt in der Hand der politischen Entscheidungsträger, geeignete Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden.
Der finanzielle staatliche Zuschuss
Der Staat unterstützt Gemeindefusionen mit einem vom Regierungsrat festgelegten Zuschuss. Das Ministerium für innere Angelegenheiten steht den Gemeinden zur Verfügung, um sie über die derzeit geltenden Regelungen zu informieren.
Die Nutzung des staatlichen Zuschusses wird im Fusionsgesetz, nach Verhandlungen zwischen den Gemeinden und dem Staat, festgeschrieben. Bislang haben sich die Gemeinden entweder für eine Auszahlung zur Umsetzung konkreter Projekte oder für die Rückzahlung ihrer Schulden entschieden.
Politische Organisation: Zusammensetzung der politischen Gremien, Wahlen, Übergangsphasen
In allen Gemeinden, unabhängig davon, ob sie nach dem Mehrheits- oder dem Verhältniswahlrecht wählen, ist es möglich, die Anzahl der Sitze im Schöffen- und Gemeinderat während einer Übergangszeit (d.h. einer oder zwei Legislaturperioden ab dem Zeitpunkt des Zusammenschlusses) zu erhöhen und jeder ehemaligen Gemeinde den Status eines Wahlbezirks zu geben, in dem eine feste Anzahl von Stadträten zu wählen ist, um sicherzustellen, dass jede der ehemaligen Gemeinden im neuen Gemeinderat vertreten ist. Dennoch wählt jeder Wähler für Kandidaten aus allen Wahlbezirken. Das Gesetz kann ebenfalls vorsehen, dass jede ehemalige Gemeinde im Schöffenrat vertreten sein muss.
Gemeinden, die nach dem Mehrheitswahlrecht wählen, durch die Fusion jedoch die Schwelle von 3.000 Einwohnern überschreiten, können dieses Wahlsystem während einer Übergangszeit beibehalten.
Der politische Urlaub der Mandatsträger steht in direktem Zusammenhang mit der Anzahl an Sitzen im Gemeinderat einer Gemeinde. Die gewählten Vertreter einer fusionierten Gemeinde mit einem vorübergehend vergrößerten Gemeinderat können somit von zusätzlichem politischen Urlaub profitieren, was es ihnen ermöglicht, sich stärker in die Umsetzung der Fusion einzubringen.
Absichtserklärung zur Fusion
Wenn die durchgeführten Analysen eine positive Schlussfolgerung der Gemeinderäte ergeben und es eine Übereinstimmung in den grundlegenden Fragen gibt, fassen die Gemeinderäte einen Beschluss, in dem sie ihre Fusionsabsicht erklären und ihre Schöffenräte mit der Umsetzung beauftragen.
Ausarbeitung des Fusionsabkommens und des Vorentwurfs des Gesetzes
Die Schöffenräte sind, in Absprache mit ihren Gemeinderäten, dafür verantwortlich, Schlussfolgerungen aus den Diskussionen über die Entwicklung der neuen Gemeinde zu ziehen und diese in Form von Prioritäten und konkreten Projekten in einem mit dem Staat auszuhandelnden Fusionsabkommen festzuhalten. Das Ministerium für innere Angelegenheiten unterstützt die Gemeinden bei der Ausarbeitung dieses Abkommens und berät sie insbesondere über die rechtlichen Aspekte.
Die zwischen den Gemeinden und dem Ministerium für innere Angelegenheiten unterzeichnete Vereinbarung dient als Grundlage für den Vorentwurf des Gesetzesprojektes über den Zusammenschluss der betroffenen Gemeinden. Das Ministerium für innere Angelegenheiten erarbeitet den Gesetzesentwurf in Absprache mit den Gemeinden.
In Luxemburg gilt, dass eine Gemeindefusion nur dann stattfinden kann, wenn im Vorfeld ein konsultatives Gemeindereferendum über das Fusionsprojekt durchgeführt wurde. Das anzuwendende Verfahren entspricht demjenigen, das im Gemeindegesetz für die Organisation des kommunalen Referendums festgelegt ist. Dieses Verfahren muss mindestens drei Monate vor dem für das Referendum gewählten Termin eingeleitet werden, damit die im Wahlgesetz festgelegten Fristen, insbesondere bezüglich der Erstellung der Wahllisten sowie der Briefwahl, eingehalten werden können.
Der Beschluss zur Durchführung eines Referendums wird durch den Gemeinderat gefasst. Das Referendum wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für innere Angelegenheiten vorbereitet. Idealerweise sollte dies 12 Monate vor dem geplanten Inkrafttreten des Fusionsgesetzes stattfinden, damit die praktische Umsetzung der Fusion adäquat vorbereitet werden kann.
Präsentation des Fusionsprojekts und Kommunikation mit der Bevölkerung
Vor dem Referendum wird das Fusionsprojekt der Öffentlichkeit auf einer oder mehreren Informationsveranstaltungen vorgestellt. Dies ermöglicht es den Wählern am Tag des Referendums informiert und in Kenntnis der Sachlage abzustimmen.
Eine Umfrage bei einer repräsentativen Stichprobe der Bevölkerung im Vorfeld kann ein interessanter Indikator sein, um die endgültige Kommunikationsstrategie festzulegen.
Die Mehrheit der fusionierten Gemeinden haben sich dafür entschieden, eine Broschüre an alle Haushalte der Gemeinden zu verschicken, in der die Vorteile einer Fusion, die Projekte, die durchgeführt werden sollen, und alle Änderungen, die stattfinden werden (Name der Gemeinde, Zusammenstellung des Gemeinderates, usw.) vorgestellt werden.
Auch die regelmäßige Berichterstattung über die gemeinsamen Initiativen und Projekte der beteiligten Gemeinden im „Gemengebuet“ ist ein sinnvolles Mittel um die Bevölkerung auf dem neuesten Stand zu halten.
Alle Gemeinden, die in der Vergangenheit fusioniert haben, veranstalteten eine oder mehrere Informationsversammlungen für die Bevölkerung. Einige haben sich mit einem einzigen Treffen vor dem Referendum zufriedengegeben, während andere es vorgezogen haben, die Bürger im Verlauf der Arbeiten immer wieder zu informieren.
Eine gute Vorbereitung dieser Treffen ist unerlässlich. Einige Gemeinden haben die Unterstützung von externen Beratern in Anspruch genommen um diese zu organisieren oder die Debatten zu leiten. Es hat sich als erfolgreiche Strategie erwiesen, alle möglichen Nachteile oder Sorgen in Bezug auf eine Fusion im Vorfeld zu prüfen, um bei den Debatten mit Argumenten reagieren zu können.
Beschlüsse zur Annahme der Fusion, des Abkommens und des Vorentwurfes des Gesetzes
Nach dem Referendum stimmen die Gemeinderäte abschließend über die Fusion ab und nehmen das Fusionsabkommen formal an. Der vom Ministerium für innere Angelegenheiten fertig gestellte Gesetzentwurf wird ebenfalls von den Gemeinderäten angenommen.
Anschließend legt der Ministerium für innere Angelegenheiten den Gesetzesentwurf der Abgeordnetenkammer vor und das Gesetzgebungsverfahren beginnt. Sobald das Gesetz verabschiedet, verkündet und veröffentlicht ist, tritt die Fusion zu dem im Gesetz festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Die Übergangsphase
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Phase zwischen dem Referendum und der Gründung der neuen Gemeinde von zentraler Bedeutung für einen erfolgreichen administrativen und technischen Übergang ist. In der Regel ist die Umsetzungsphase zum Zeitpunkt der Fusion noch nicht abgeschlossen.
Die Organisation der neuen Verwaltung und des Personals
Die Schöffenräte bestimmen über die Organisation der künftigen Verwaltung, entsprechend den im Fusionsabkommen festgelegten Prioritäten.
Es wird empfohlen, das Personal an der Neuorganisation der Verwaltung und der sich daraus ergebenden Aufgabenverteilung zu beteiligen, wobei die Qualifikationen und, soweit möglich, die Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten der Einzelnen berücksichtigt werden sollten.
In einer Übergangsphase ist es möglich, mehrere Gemeindesekretäre zu beschäftigen, wobei eine gute Aufgabenverteilung durch den Schöffenrat der fusionierten Gemeinde unerlässlich bleibt.
Der Posten des Gemeindefinanzbeamten („receveur“) hingegen kann laut Gemeindegesetz nicht unter mehreren Personen aufgeteilt werden. Gelingt es daher nicht, eine gütliche Einigung mit den potenziellen Amtsinhabern zu finden, muss vorgesehen werden, dass der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde den Gemeindefinanzbeamten der neuen Gemeinde aus den Amtsinhabern der früheren Kommunen bestimmt. Die Gemeindefinanzbeamte, die nicht ernannt werden, behalten alle ihre Vorteile und Karriereaussichten; sie werden allerdings andere Aufgaben in der fusionierten Gemeinde übernehmen müssen.
Vereinheitlichung der kommunalen Steuern, Subventionen und kommunalen Vorschriften
Es liegt im Interesse der Gemeinden, ihre Gemeindeverordnungen, kommunalen Steuern und Subventionen bereits vor der Fusion zu vereinheitlichen oder zumindest anzugleichen, damit die fusionierte Gemeinde von Anfang an eine kohärente Regelung besitzt. Diese Arbeit erfordert ein hohes Maß an Zusammenarbeit zwischen den Politikern und Gemeindesekretären der fusionierenden Gemeinden. Eine Harmonisierung in zwei oder drei Etappen kann durchaus sinnvoll sein, insbesondere wenn eine Gemeinde ihre Steuern und Gebühren erheblich erhöhen muss.
Die Festlegung der Gewerbesteuer- und Grundsteuersätze erfolgt im Fusionsgesetz.
Das Budget, die Konten und die finanzielle Situation
Die fusionierte Gemeinde wird mit einer neuen finanziellen Situation konfrontiert sein. Die Beamten des Ministeriums für innere Angelegenheiten stehen den lokalen Behörden zur Verfügung, um vor der Fusion eine Simulation der neuen finanziellen Situation zu erstellen.
Um die Erhebung der Einnahmen und die Zahlung der kommunalen Ausgaben der fusionierten Gemeinden zu gewährleisten, muss spätestens am 1. Januar ein Haushaltsplan für die neue Gemeinde erstellt werden. Die Ausarbeitung eines solchen Haushaltsplan wird von den fusionswilligen Gemeinden vor Inkrafttreten der Fusion gemeinsam in Angriff genommen.
Gemäß den Bestimmungen des Gemeindegesetzes können die Vorgänge im Zusammenhang mit der Erhebung der Einnahmen eines bestimmten Haushaltjahres und der Zahlung der bis zum 31. Dezember getätigten Ausgaben bis zum 30. April des Folgejahres verlängert werden. Da das Inkrafttreten einer Fusion jedoch häufig zum 1. Januar stattfindet, müssen die Gemeinden ihre Rechnungen für das laufende Haushaltsjahr vor diesem Datum abschließen.
Der Jahresabschluss der Gemeinde muss daher vor diesem Datum erstellt und der letzte detaillierte Finanzbericht dem Ministerium für innere Angelegenheiten übermittelt werden. Gleichzeitig müssen die Gemeinden ihre Konten zusammenführen, sowie eine Kassenübergabe an den Gemeindefinanzbeamten der fusionierten Gemeinde durchführen. Auch hierbei stehen die Beamten des Ministeriums für innere Angelegenheiten ihnen zur Verfügung, um sie darin zu unterstützen.
Die Verwaltung der verschiedenen PAGs
Idealerweise sollten die PAGs der fusionierenden Gemeinden im Vorfeld analysiert werden, um bereits vor der Fusion zu ermitteln, welche Elemente für eine Uniformierung der urbanen Raumplanung benötigt werden.
Ab dem Inkrafttreten der Fusion muss eine progressive Harmonisierung der Verordnungen und der Einteilung der Gebiete unter Beachtung der nationalen Raumplanungsrichtlinien und Raumplanungsinstrumenten erfolgen.
IT-Anpassungen
Es ist nicht nur notwendig ein gewisses Budget für die technischen Anpassungen vorzusehen, sondern diese auch rechtzeitig so zu organisieren, dass keine Inkompatibilitäten zwischen den Systemen entstehen, sobald die Fusion wirksam wird.
Vertretung in bestehenden interkommunalen Kooperationen
Gemeinden, die einen Zusammenschluss beabsichtigen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Fusion auf ihre Vertretung in Gemeindesyndikaten, Naturparks oder dem regionalen Sozialamt sorgfältig zu prüfen. Eine Überprüfung aller mit anderen Gemeinden unterzeichneten Abkommen ist ebenfalls empfehlenswert.
Die Erarbeitung einer Beteiligungs- und Kommunikationsstrategie zu Beginn des Prozesses ermöglicht es, den Prozess zu erleichtern und zu erkennen, ab welchem Zeitpunkt die Zivilgesellschaft der Gemeinde einbezogen werden sollte und wie man ihnen die Fusion präsentiert. Eine solche Strategie ist jedoch in hohem Maße von lokalen, politischen, zeitlichen und anderen Besonderheiten abhängig.
Schließlich entsteht die aus der Fusion hervorgehende Gemeinde zu dem im Fusionsgesetz vorgesehenen Zeitpunkt. Die Übergangsphase ist zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht abgeschlossen.
Liste der Gemeindefusionen seit 2004
- Tandel
(Gesetz vom 21. Dezember 2004 über die Fusion der Gemeinden Bastendorf und Fouhren) - Kiischpelt
(Gesetz vom 14.Juli 2005 über die Fusion der Gemeinden Kautenbach und Wilwerwiltz) - Clervaux
(Verändertes Gesetz vom 28.Mai 2009 über die Fusion der Gemeinden Clervaux, Heinerscheid und Munshausen) - Käerjeng
(Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Fusion der Gemeinden Bascharage und Clemency) - Schengen
(Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Fusion der Gemeinden Burmerange, Schengen und Wellenstein) - Parc Hosingen
(Gesetz 24. Mai 2011 über die Fusion der Gemeinden Consthum, Hoscheid und Hosingen) - Aerenzdallgemeng
(Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Fusion der Gemeinden Ermsdorf und Medernach) - Esch-sur-Sûre
(Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Fusion der Gemeinden Esch-sur-Sûre, Heiderscheid und Neunhausen) - Wiltz
(Gesetz vom 19. Dezember 2014 über die Fusion der Gemeinden Eschweiler und Wiltz) - Habscht
(Gesetz vom 15. April 2016 über die Fusion der Gemeinden Hobscheid und Septfontaines) - Helperknapp
(Gesetz vom 15. April 2016 über die Fusion der Gemeinden Boevange-sur-Attert und Tuntange) - Rosport-Mompach
(Gesetz vom 16. Juni 2018 über die Fusion der Gemeinden Rosport und Mompach) - Groussbus-Wal
(Loi du 3 mars 2023 portant fusion des communes de Grosbous et de Wahl) - Bous-Waldbredimus
(Loi du 3 mars 2023 portant fusion des communes de Bous et de Waldbredimus)