Orte für Hochzeitsfeiern und eingetragene Partnerschaften

Die Hochzeit oder eingetragene Partnerschaft ist eines der Schlüsselereignisse im Leben eines Menschen. Paare stellen die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten für die standesamtliche Trauung aber zunehmend in Frage und wünschen sich eine persönlichere Gestaltung ihrer Feier. Denn ein so einschneidendes Ereignis verdient es, die Menschen, die den Bund fürs Leben schließen, bestmöglich zu repräsentieren. Daher ist es wichtig, ihnen einen zeitgemäßeren Ansatz für die Organisation ihrer standesamtlichen Trauung oder Partnerschaft zu bieten.

Die Regierung ist sich dieser Entwicklung bewusst und hat vorgeschlagen, die zivilen Zeremonien zu modernisieren, insbesondere die Feier der standesamtlichen Trauung und der eingetragenen Partnerschaft, ohne dabei die Würde, die Feierlichkeit und den öffentlichen Charakter eines offiziellen Aktes zu vernachlässigen.

Neue Gesetzgebung

Mit dem Gesetz, das am 19. Mai 2022 vom Parlament verabschiedet wurde, wird zum einen das Zivilgesetzbuch und zum anderen das geänderte Gemeindegesetz vom 13. Dezember 1988 abgeändert.

Erstens kann der Gemeinderat einen oder mehrere andere Orte für Eheschließungen und Partnerschaftserklärungen neben dem Gemeindehaus bestimmen, wobei die Kriterien hierfür im Gemeindegesetz festgelegt werden.

Zweitens kann der Bürgermeister leichter einem Schöffen oder Gemeinderatsmitglied die Aufgaben des Standesbeamten für eine Eheschließung oder Partnerschaftserklärung übertragen.

Bedingungen, die die Orte erfüllen müssen, an denen Ehen oder eingetragene Partnerschaften geschlossen werden

Der Gemeinderat kann jede andere Immobilie als das Gemeindehaus für die Durchführung von Eheschließungen oder eingetragenen Partnerschaften nutzen kann, die die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Sie muss der Gemeinde, dem Staat oder einer öffentlichen Einrichtung gehören. Die Durchführung von Eheschließungen in einem Gebäude, das dem Staat oder einer öffentlichen Einrichtung gehört, bedarf der Zustimmung des Staates oder der öffentlichen Einrichtung;
  2. sie muss sich auf dem Gebiet der Gemeinde befinden, in der die Trauung stattfindet;
  3. einem öffentlichen Dienst zugeordnet sein;
  4. neutral sein;
  5. eine feierliche und öffentliche Zeremonie der Eheschließung oder der eingetragenen Partnerschaft gewährleisten;
  6. es dem Standesbeamten ermöglichen, seine Aufgaben unter Beachtung seiner Pflichten und Auflagen zu erfüllen.

Der Gemeinderat kann somit eine Liste erstellen, die die möglichen Orte für die Feiern auf dem Gebiet seiner Gemeinde auflistet. Paare haben die Möglichkeit, unter den von der Gemeinde festgelegten Orten zu wählen.

Spezifizierung der sechs Bedingungen

Das neue Gesetz schlägt vor, nicht nur Immobilien zu berücksichtigen, die sich im Besitz der Gemeinden befinden, sondern auch solche, die dem Staat oder einer öffentlichen Einrichtung gehören. Dies ermöglicht es allen Gemeinden des Landes, unabhängig von ihrer Größe, ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft in einer anderen Immobilie als dem Gemeindehaus zu feiern. Im Falle von Eigentum des Staates oder einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Gemeindeverband, großherzogliches Feuerwehr- und Rettungskorps) ist es jeweils Aufgabe der betreffenden Gemeinde, des Staates oder der betreffenden öffentlichen Einrichtung, zusammenzuarbeiten, um die Bedingungen für die Nutzung der Immobilie zu vereinbaren.

Zu den für einen öffentlichen Dienst genutzten Immobilien, die ausgewählt werden können, gehören beispielsweise Rathäuser, historische Denkmäler, öffentliche Hallen, Festsäle, Schlösser, die für Besuche geöffnet sind, Stadien, Stadtparks, Feuerwehr- und Rettungszentren oder andere Gebäude, die speziell für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen eingerichtet wurden.

Der vom Gemeinderat bestimmte Ort der Feier muss eine öffentlich zugängliche Feier gewährleisten.

Außerdem muss der Ort neutral sein, d.h. er darf nicht für eine Religionsausübung genutzt werden. Um als neutral zu gelten, sind die Gemeinden jedoch nicht verpflichtet, die ehemalige Kultstätte von allen Möbeln oder Dekorationsgegenständen mit religiösem Bezug zu befreien, da schon der Akt der Entweihung ausschlaggebend und ausreichend ist, damit dort zivile Zeremonien abgehalten werden können. Unter "neutral" ist zudem zu verstehen, dass die Immobilie keinen Zweck haben darf, der mit der Ausübung einer politischen, philosophischen, sozialen oder sonstigen Ideologie verbunden ist, die die Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft verletzt.

Mehr noch: Der Ort der Zeremonie muss einen feierlichen Rahmen ermöglichen. Genauer gesagt muss die Immobilie für die Durchführung einer würdigen Zeremonie geeignet sein.

Flexibilität in Bezug auf den Standesbeamten

Die Gesetzgebung erlaubt dem Bürgermeister zudem, seine Aufgaben als Standesbeamter punktuell an einen Schöffen oder ein Gemeinderatsmitglied zu übertragen. 

Dies ermöglicht es, der Zeremonie eine lebendigere Note zu verleihen, und ist dem Gesetzgeber ein wichtiges Anliegen, da es heute gängige Praxis ist, dass Paare darum bitten, ihre Ehe oder Partnerschaft von einem Schöffen oder Gemeinderatsmitglied schließen zu lassen, zu dem sie freundschaftliche Beziehungen pflegen.