Direktion der Kontrolle der Gemeindebuchhaltung

Die Direktion der Kontrolle der Gemeindebuchhaltung ist mit der Prüfung der Konten, der Buchhaltung und der Kassen der Einheiten des Gemeindesektors beauftragt, d.h. der Gemeinden, der Gemeindesyndikate und der öffentlichen Einrichtungen, die der Aufsicht der Gemeinden unterstellt sind.

Gemäß Artikel 147 des abgeänderten Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988 umfasst diese Kontrolle auch die Kontrollen der Buchhaltung während des Geschäftsjahres, mit dem Ziel einer regelmäßigen und gründlichen Prüfung der Kassen und Buchhaltungen der Einheiten des Gemeindesektors.