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Sensibilisierung für die Gefahren von Vegetations- und Waldbränden
Im Rahmen der nationalen Plattform für Katastrophenvorsorge, die von der Generaldirektion für zivile Sicherheit des Ministeriums für innere Angelegenheiten geleitet wird, hat die Arbeitsgruppe „Vegetations- und Waldbrände“, die sich aus Experten der zuständigen Behörden zusammensetzt, Verhaltensregeln ausgearbeitet, die während der Vegetations- und Waldbrandsaison befolgt werden sollen.
Je nachdem, wie sich die Wetterbedingungen in den kommenden Wochen entwickeln, und vor allem bei längeren Perioden mit hohen Temperaturen und wenig Niederschlag, die zu einer ausgetrockneten Pflanzendecke auf Wiesen und in Wäldern führen, kann eine Unachtsamkeit, wie eine noch brennende Zigarettenkippe, die auf den Boden geworfen wird, oder Funkenflug, der von einem Auto oder einer landwirtschaftlichen Maschine verursacht wird, ausreichen, um einen Brand zu entfachen.
In diesem Zusammenhang sollten Sie gegenüber der Gefahr von Vegetations- und Waldbränden besonders aufmerksam sein und folgende Verhaltensregeln befolgen:
- Halten Sie in Ihren Fahrzeugen oder landwirtschaftlichen Maschinen stets einen Feuerlöscher bereit, um einen Brand löschen oder zumindest eindämmen zu können.
- Überprüfen Sie Ihre landwirtschaftlichen Maschinen regelmäßig, um technische Probleme auszuschließen, die zu Funkenflug führen könnten.
- Befüllen Sie nicht genutzte Tanks mit Wasser und stellen Sie der Feuerwehr diese bei Bedarf zur Verfügung.
- Halten Sie immer eine Egge bereit, um im Falle eines Brandes eine vegetationsfreie Brandschneise schaffen zu können.
- Bringen Sie sich im Brandfall nicht selbst in Gefahr und unterstützen Sie bei Bedarf die Feuerwehr (Einsatz von technischem Gerät oder Wassertransport).
Verständigen Sie im Brandfall schnell die Rettungskräfte über die Telefonnummer 112, geben Sie den genauen Standort an (Waldrettungspunkt, falls vorhanden) und zeigen Sie den Feuerwehrleuten bei deren Ankunft am Einsatzort die Zugangswege.
Mitteilung des Ministeriums für innere Angelegenheiten, der Generaldirektion für Tourimus des Ministeriums für Wirtschaft, der Naturverwaltung, der Wasserverwaltung, der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft, des CGDIS und der meteorologischen Abteilung der Flugsicherungsverwaltung