"matenee fir eng modern Gemeng": Verankerung der Bürgerbeteiligung in der kommunalen Praxis

Die Ministerin für Inneres, Taina Bofferding, stellte heute die dritte Säule der Modernisierung des Gemeindegesetzes vor, die darin besteht, verschiedene Instrumente der Bürgerbeteiligung im Kommunalrecht zu verankern, um deren Einsatz zu fördern und ihre Regelung auf kommunaler Ebene zu harmonisieren.

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Da in der Vergangenheit verschiedene partizipative Instrumente von einigen Gemeinden unterschiedlich eingesetzt wurden, zielt der vorliegende Gesetzentwurf darauf ab, einerseits die verschiedenen Instrumente der Bürgerbeteiligung zu fördern, damit die Bürgerinnen und Bürger sie tatsächlich nutzen können, indem sie von einem transparenten und harmonisierten Rechtsrahmen profitieren, und andererseits die Kommunalpolitikerinnen und Kommunal-politiker zu sensibilisieren, damit sie sich bei ihren politischen Entscheidungen von den Bürgerinnen und Bürgern leiten lassen. In der Tat zeigen die Bürgerinnen und Bürger eine immer stärkere Verbundenheit mit dem lokalen Leben und möchten sich aktiv daran beteiligen, sei es durch die Lokalpolitik, durch Vereine oder durch thematische und punktuelle Beteiligungsinitiativen.

Der Gesetzentwurf will auf diese Tendenzen reagieren und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine Palette von Instrumenten, die es den Gemeinden ermöglichen sollen, durch eine bürgernähere demokratische Praxis besser zu regieren.

"Einige Gemeinden haben nicht auf eine neue Gesetzgebung gewartet und bereits größere Projekte mit Hilfe von Bürgerbeteiligungsinstrumenten durchgezogen. Aufgrund fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen machen viele Gemeinden jedoch noch keinen Gebrauch von der Bürgerbeteiligung, obwohl diese Vorteile für eine besser definierte lokale Demokratie bietet. Der vorliegende Entwurf will hier Abhilfe schaffen, damit die BürgerInnen, Urheber des Allgemeininteresses, ein Mitspracherecht haben und gemeinsam mit den Gemeinden die Zukunft gestalten", freut sich Taina Bofferding.

So werden die Bürgerinnen und Bürger eine aktivere Rolle in der kommunalen Entscheidungsfindung einnehmen können, insbesondere dank der kommunalen Bürgerinitiative. Dieses partizipative Hauptinstrument des Gesetzentwurfs entspricht der Logik der europäischen Bürgerinitiative, wie sie in den europäischen Verträgen definiert ist, und auch dem Recht auf Gesetzesinitiative, wie es in der neuen luxemburgischen Verfassung, die am 1. Juli 2023 in Kraft treten wird, verankert ist. Dieses neue Instrument ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahren, ihre Erwartungen zu äußern und den Gemeinderat dazu zu bringen, über das aus der Initiative hervorgehende Anliegen zu beraten.

Über die kommunale Bürgerinitiative hinaus werden bestehende Instrumente der Bürgerbeteiligung angepasst. Dabei handelt es sich um das Gemeindereferendum, die Bürgerbefragung und die beratenden Kommissionen. Das vom Gemeinderat initiierte Referendum wird künftig einen verbindlichen Charakter haben, und damit die WählerInnen in voller Kenntnis der Sachlage abstimmen können, wird ein Informationsdossier erstellt, das den Kontext und den Gegenstand des Referendums beschreibt.

Um die Effizienz der Instrumente der Bürgerbeteiligung zu gewährleisten, zielt der Gesetzentwurf schließlich noch darauf ab, die Informations- und Kommunikationsmittel und -modalitäten der Gemeinden zu modernisieren. Die Information ist das Herzstück der repräsentativen Demokratie und eine unumgängliche Voraussetzung für jede Form der Beteiligung.

Darüber hinaus haben die Gemeinden die Digitalisierung zu nutzen gewusst, indem sie die traditionellen Kommunikationskanäle durch elektronische Kanäle ergänzt haben. Diese Diversifizierung der Informations- und Kommunikationsinstrumente erhöht somit die Sichtbarkeit der Aktionen der gewählten Vertreterinnen und Vertreter und erreicht die gesamte Bevölkerung. Auch wenn den Gemeinden der Spielraum gelassen wird, ihre Kommunikations- und Publikationsinstrumente dem Kontext und ihren Möglichkeiten entsprechend zu wählen, wird ein gemeinsamer Mindestsockel eingeführt, der für die lokale Demokratie unerlässlich ist.

Abschließend ist die Ministerin für Inneres der Ansicht, dass die Stärkung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene mit dem übergeordneten Ziel, die Bürgerinnen und Bürger besser in den politischen Entscheidungsprozess einzubeziehen, eine gesellschaftliche Priorität darstellt, die die Regierung noch umsetzen wollte.

Pressemitteilung des Ministeriums des Innern

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BOFFERDING Taina

Organisation

Ministerium des Innern

Thema

Gemeinden